Kuscheltiere im Kinderbett

Plüschtiere im Kinderbett – Was muss beachtet werden?

Kinderzimmer sollten sicher sein und nicht unwissentlich zur Gefahr für die Kleinsten werden. Neugeborene und Kleinkinder benötigen dem Alter entsprechende Ausstattung. Häufig wird zur Geburt bereits das erste Kuscheltier oder Kinderspielzeug geschenkt.

Damit kommt schnell die Frage auf: Wie geht man mit Kuscheltiere im Kinderbett um? Dürfen Plüschtiere überhaupt und wenn ja, welche, dürfen ins Kinderbettchen?

Doch Babys können mit noch so süßen Kuscheltieren und Spielsachen wenig anfangen. Auch bei Kleinkindern sollte auf altersgerechte und schadstofffreie Ausstattung geachtet werden. Während viele Eltern bereits wissen, dass beim Kauf von Spielsachen die Alterseinstufung beachtet werden sollte, ist es nicht sehr bekannt, dass auch Kuscheltiere nicht für jedes Alter geeignet sind.

Ab welchem Alter Kuscheltiere in das Kinderbett dürfen und warum vorher lieber auf den kuscheligen Gefährten verzichtet werden sollte, das wird nachfolgend erläutert.

Ein großes Kuscheltier darf nicht ohne Aufsicht mit dem Baby schlafen
Ein großes Kuscheltier darf nicht ohne Aufsicht mit dem Baby schlafen

 

Kinder- und Babyzimmer – Kuscheltiere vermeiden

Kuscheltiere werden für Kinder gerne gekauft und finden sich auch häufig im Kinderbett wieder. Doch beim Schlafplatz des Kindes sollten bestimmte Sicherheitskriterien beachtet werden, damit Eltern und Kind beruhigt schlafen können.

Generell gilt, dass der Schlafplatz des Kindes bis zum dritten bzw. Vierten Lebensjahr mit möglichst wenig Artikeln ausgestattet sein sollte. Die ersten 12 Lebensmonate sollte kein Kuscheltier im Kinderbett liegen. Egal, ob es sich um einen Teddybären oder einen anderen, kuschelig aussehenden Artikel handelt.

Auch benötigt das Baby in den ersten 12 Monaten nach der Geburt keine Kissen im Bett. Ein Kuscheltier sollte erst nach dem 12. Lebensmonat seinen Weg in das Kinderbett finden. Aber auch dann sollte das Kinderbett nicht mit mehreren Kuscheltieren versehen werden.

Ein kleines Kuscheltier, beispielsweise ein kleiner Bär, kann den Kleinsten als Kuschelersatz für Nachts gegeben werden.

Wie groß darf das Kuscheltier sein?

Das Kuscheltier sollte nicht zu groß sein. Es darf nicht die Hälfte der Größe des Kindes überschreiten. Das Kuscheltier darf nicht auf das Gesicht des Kindes gelangen. Es besteht die Gefahr, dass das Kind an dem Kuscheltier erstickt.

Generell sollte der Bär klein sein und nicht viele Fransen oder andere Kleinteile besitzen, die sich lösen oder dem Kind anderweitig schaden können. Ein großes Kuscheltier könnte, wenn es auf das Gesicht gerät, zu einem Atemrückstau führen.

Das bedeutet, dass das Kind die eigene Atemluft erneut einatmet und in der Folge kann die Atmung aussetzen. In einigen Internetberichten wird zu einem Schlafsack für das Kind geraten und sogar empfohlen, die Decke bei Babys und sehr kleinen Kindern nicht zu nutzen.

Risiken im Kinderbett ausschließen

Baby- und Kinderbett sollten schon vor dem Kauf gut ausgewählt werden, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Die Artikel sollten schadstofffrei sein und ein Prüfsiegel besitzen. Bekannte Prüfsiegel sind beispielsweise TÜV oder GS. Es ist auch ratsam, diverse Tests zu Kinder- und Babybetten zu lesen. Die Tests sollten seriös sein, weshalb Stiftung Warentest oder Ökotest gute Anlaufstellen sind.

Worauf sollte beim Schlafplatz für das Kind noch geachtet werden?

Der Schlafplatz des Kindes sollte so gewählt werden, dass sich das Kind nicht in Gegenständen verfangen kann. Es sollten keine Schnüre, Moskitonetze, Betthimmel oder andere Artikel in Reichweite sein, die das Kind greifen und in der Nacht zum Mund ziehen kann.

Die Montage des Kinderbettes sollte sicher sein und das Bett muss fest stehen. Auch dürfen keine Montageteile, wie beispielsweise Schrauben, überstehen. Die Schraubelemente sollten sich nicht einfach lösen lassen. Wenn Schaukelwiegen oder ähnliches als Schlafplatz vorgesehen sind, sollten diese fest stehen können bzw. standfest sein.

Wer Gitter an dem Schlafplatz des Kindes befestigt hat, der sollte auf geringe Stababstände achten. Das Kind darf nicht mit dem Kopf oder Körper durch die Gitterlücken passen. Wenn die Matratze für das Kinderbett gekauft wird, dann sollte diese eine genaue Passform besitzen und es dürfen keine Lücken auftreten, in die das Kind rutschen könnte.

Sauberkeit und Hygiene

Alles rund um den Schlafplatz des Kindes sollte regelmäßig gewaschen werden. Dazu gehören die Bettbezüge, Laken und Kopfkissen. Ebenso heißt es die Kuscheltiere zu waschen. Dies dient der Hygiene und beugt eine größere Hausstaubmilbenpopulation vor. Diese wiederum kann zu Allergien und Atembewerden führen. Beim Kauf sollte bei der Einrichtung des Kinderbettes schon auf Zubehör geachtet werden, dass bei 60 Grad in die Waschmaschine darf.

Kein Riesenteddy und kein großes Kuscheltier

Im Handel zählen große Kuscheltiere zu beliebten Einkaufsgegenständen. Die XXL-Varianten sind sogar in Größen erhältlich, die einem Erwachsenen Konkurrenz machen können und sind für Kinder im Bett generell nicht zu empfehlen.

Große Kuscheltiere sollten nicht vor dem vierten Lebensjahr in das Kinderbett gehören und auch danach ist auf die Altersangabe des Herstellers zu achten. Auch bei Kuscheltieren gilt, dass diese Schadstofffrei sind und keine verschluckbaren Teile beinhalten.

Generell sollte die Größe des Kuscheltieres so gewählt werden, dass das Kind bequem Platz hat und es frei atmen kann. Bei großen Kuscheltieren besteht generell die Gefahr, dass das Kind sich diese über das Gesicht zieht. Im Zweifelsfall kann das Kuscheltier auf einem Stuhl Platz nehmen und über das Kind wachen.

Das Kinderbett ist kein Platz um die Kuscheltiere aufzubewahren, sondern der Schlafplatz der Kleinsten.

Quellen:

https://www.kindersicherheit.de/meldung/typische-unfallsituationen-im-saeuglings-und-kleinkindalter-37.html

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